WIESBADEN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Streit um das Nachtflugverbot für den Frankfurter Fraport-Flughafen geht weiter.
SPD und Grüne werteten am Mittwoch in Wiesbaden Aussagen des hessischen FDP-Vorsitzenden Jörg-Uwe Hahn als Abkehr vom versprochenen Nachtflugverbot nach dem Ausbau des Flughafens und damit als "Wortbruch". Hahn hatte die von der neuen Regierungskoalition in Berlin geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes begrüßt. "Das Ergebnis der Arbeitsgruppe Verkehr hat meine volle Zustimmung", sagte Hahn der Frankfurter Rundschau (Mittwoch).
Union und FDP hatten sich darauf verständigt, neben dem bedarfsgerechten Ausbau von Flughäfen auch "international wettbewerbsfähige Betriebszeiten" sicherzustellen. Die neue Koalition wolle das Luftverkehrsgesetz - das dann von den Gerichten angewendet werden muss - "präzisieren", heißt es in einem Entwurf zum Koalitionsvertrag.
SPD KRITISIERT "WORTBRUCH"
Der SPD-Landesvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel warf Hahn vor, mit seiner Zustimmung zur geplanten Änderung des Luftverkehrsgesetzes stelle er sich an die "Spitze des Wortbruchs beim Nachtflugverbot". Das Schweigen der CDU dazu könne nur als Zustimmung zum Wortbruch verstanden werden. Der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Tarek Al-Wazir, forderte Ministerpräsident Roland Koch (CDU) auf, sich in der Frage nicht wegzuducken. Der FDP warf er vor, sie stehe nur noch für die Profitinteressen der Luftverkehrsgesellschaften.
Al-Wazir kritisierte, die Interessen des Flughafenbetreibers und der Fluglinien hätten seit Jahren Vorrang vor denen der Bevölkerung. Mit dem Nachtflugverbot sollten die Bürger einen kleinen Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen nach der Erweiterung des Flughafens um eine zusätzliche Landebahn erhalten.
BVG MUSS ENTSCHEIDEN
In der Genehmigung für den Ausbau werden höchstens 17 Flüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr erlaubt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte entschieden, dass die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung in der Baugenehmigung unzureichend bewertet worden seien. Letztinstanzlich muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.







Print

